Pressemitteilung GSV: Inklusive Bildung – zwischen menschenrechtlichem Anspruch und Wirklichkeit an Grundschulen

2019 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterzeichnet. Seither sind Land und Bundesländer in der Pflicht, diese auch umzusetzen. Art. 24 der BRK fordert das Recht behinderter Menschen auf inklusive Bildung ein. Um dieses Recht umzusetzen, ausgehend vom menschenrechtlichen Prinzip der Gleichberechtigung und Verhinderung von Diskriminierung, ist ein inklusives Bildungssystem zu verwirklichen. (…)
Entsprechend hat der Grundschulverband einen Standpunkt inklusive Bildung formuliert: „Eine inklusive Grundschule für alle Kinder gestalten: Die Verschiedenheit der Kinder muss Ausgangspunkt für ihre Bildungsprozesse sein!“1. Darin werden fünf Bereiche und deren Bedeutung für gelingendes inklusives Lernen benannt …